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Fristlose Kündigung aufgrund erstellter illegaler digitaler Kopien am Arbeitsrechner 


Fristlose Kündigung aufgrund erstellter illegaler digitaler Kopien am Arbeitsrechner

BAG, Urt. V. 16.7.2015 -2 AZR 85/15

An einem OLG hat ein Arbeitnehmer der für den IT-Bereich zuständig ist, während der Arbeitszeit unerlaubt an seinem Dienstrechner digitale Kopien erstellt. Der IT-Verantwortliche war dazu berechtigt DVD- und CD-Rohlinge zu bestellen. Diese verwendete er unter anderem für besagte Zwecke. Auf einem Arbeitsrechner fand man neben unzähliger Kopien und privater Dateien, auch ein Programm um den Kopierschutz der Herstellersoftware zu entgehen. Der Arbeitnehmer gab an auch an andere Mitarbeiter Kopien weiterzugeben, was er später zurückzog. Der Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt und reichte eine Kündigungsschutzklage ein, welche von den Vorinstanzen angenommen wurden.
Die Klage wurde vom BAG an das LAG zurückverwiesen. Bei der fristlosen Kündigung spiele es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer die unerlaubten Kopien zusammen mit anderen Mitarbeitern erstellte oder es diesen erst ermöglichte. Der Dienstrechner war ihm auch für private Zwecke genehmigt, jedoch ließe das nicht den Schluss zu, diese Kopien erstellen zu dürfen. Dem Arbeitgeber ist es außerdem mögliche eigene Ermittlungen durchzuführen, wenn diese ohne Verzögerung geschehen, bevor die Frist für eine außerordentliche Kündigung beginnt. Da es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt, findet der Gleichberechtigungsgrundsatz in diesem Fall keine Anwendung.
Durch das Urteil des BAG ist bei einer gewissen Schwere oder eines gewissen Umfangs einer Tat, nicht zwangsweise notwendig, dass der Arbeitnehmer allein dafür verantwortlich war, es Mitarbeitern ermöglichte oder diese mitwirkten. Das Ausmaß der Beteiligung der anderen Mitarbeiter muss ebenso nicht ermittelt werden, um den besagten Arbeitnehmer fristlos zu kündigen.

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Nadin Staupendahl
 

Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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