Keine Domainlöschung trotz Namensrecht Landgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 33 0 39/17
Keine Domainlöschung trotz Namensrecht
Landgericht Köln, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 33 0 39/17
Eine GmbH klagte auf Domainlöschung, da die Klägerin eine Registrierung unter denselben Namen beabsichtigte. Sie berief sich auf eine Namensrechtsverletzung. Die Domain ist seit 2008 auf den Beklagten registriert, welcher keine Namensrechte hierfür besitzt. Das Namensrecht der klagenden GmbH besteht schon seit 2004. Allerdings existiert diese Domain schon seit 1995 und war früher lediglich auf andere Domaininhaber registriert. Dementsprechend entschied das LG Köln die Klage abzuweisen, da die Domain bereits vor der Entstehung der Namensrechte existiert habe. Der bloße Wechsel des Domaininhabers berechtige deshalb keine Durchsetzung der sich normalerweise aus den Namensrechten ergebenden Ansprüche. Die Entscheidung des LG Köln beruht hier auf dem Urteil des BGH vom 24.04.2008 – I ZR 159/05 zu „afilias.de“.
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