Designschutz - Geschmacksmusterrecht

Bei einem Geschmacksmuster handelt es sich um den Schutz für ein innovatives Design. Insbesondere im Bereich der Produktgestaltung und der Mode ist es erforderlich, ein markantes Erscheinungsbild zugunsten des Designers oder des Unternehmens vor Nachahmung zu sichern. Als Geschmacksmuster können zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen geschützt werden.

In der Regel empfiehlt es sich, das Geschmacksmuster eintragen zu lassen. Insoweit kann Schutz für den nationalen Bereich beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie für den gesamten Raum der Europäischen Union als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), beantragt werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ein Design über eine sogenannte Internationale Geschmacksmusteranmeldung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) für viele außereuropäischen Ländern schützen zu lassen. Ferner besteht auf europäischer Ebene die Möglichkeit einen Geschmacksmusterschutz für drei Jahre auch ohne entsprechende Eintragung zu erhalten.

Unabhängig von der Art des Designschutzes gewährt ein Geschmacksmuster dem Inhaber ein ausschließliches Recht, welches ihm unter anderem ermöglicht, jedermann die Verwendung des Designs zu verbieten und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, für Ihr Design den erforderlichen Schutz zu erlangen. Sollte Ihr geschütztes Design durch ein anderes Unternehmen nachgeahmt werden oder wird Ihnen eine Geschmacksmusterverletzung vorgeworfen, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen.

 


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