Domainrecht

Jede Domain gibt es – wie bei Telefonnummern – aus technischen Gründen weltweit nur einmal und sie ist für jedermann weltweit abrufbar. Domainnamen sind somit einzigartig. Durch eine Registrierung wird eine Domain unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für jeden Dritten gesperrt. Deshalb ist die Registrierung  maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Frage, wem die Domain gehört und wer was mit ihr machen darf.

Zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top Level Domain „.de“ ist die DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG. Sie stellt für die Domainverwaltung ein automatisches elektronisches Registrierungssystem zur Verfügung und betreibt ein weltweit verbreitetes Netz von Namenservern.

Der Inhaber einer Internet-Domain erhält als Gegenleistung für die an die DENIC zu zahlende Vergütung ein vertragliches Nutzungsrecht. Unabhängig davon kann dem Domaininhaber an der die Second Level Domain bildenden Zeichenfolge eine namens-, marken- oder kennzeichenrechtlich begründete Rechtsstellung zukommen.


RECHTSGEBIETE

News



16.05.2013

Auskunftsanspruch des Inhabers von Nutzungsrechten gegen Internetprovider

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08.05.2013

25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel

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25.04.2013

6. Unternehmerinnentag Mitteldeutschland am 25. April 2013 in der IHK Erfurt

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16.04.2013

Wahrung von Dienstgeheimnissen – Verstoß über das Informationssystem POLIS

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