E-Commerce
Im elektronischen Geschäftsverkehr und im Bereich des Fernabsatzes ist zwischen Geschäften im Unternehmensbereich („Business-to-business“ – „B2B“) und solchen zwischen Unternehmern und Verbrauchern („Business-to-Consumer“ – „B2C“) zu unterscheiden. Sowohl beim Vertragsschluss im Rahmen einer Internetauktion (z. B. bei ebay) als auch bei der Gestaltung von Online-Shops gibt es aufgrund des Fernabsatzrechts und des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs wesentliche Unterschiede.
Wir erstellen für sie die erforderlichen Verträge sowie auf Ihr Unternehmen und dessen Tätigkeitsbereiche abgestimmte AGBs und Widerrufsbelehrungen. Ferner beraten wir Sie bei der Gestaltung der Pflicht-Informationen Ihrer Internetseite und führen auch gern einen vollständigen Homepage-Check durch.
Dies betrifft insbesondere Betreiber von Online-Shops, Ebay-Shops, kommerziellen Internet-Portalen, Gewinnspiel-Portalen und kommerziellen Blogs.
RECHTSGEBIETE
News
16.05.2013
Auskunftsanspruch des Inhabers von Nutzungsrechten gegen Internetprovider
08.05.2013
25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel
25.04.2013
6. Unternehmerinnentag Mitteldeutschland am 25. April 2013 in der IHK Erfurt
16.04.2013
