Erneuerbare Energien


Als erneuerbare Energien bezeichnet man Energien aus Quellen, die entweder unerschöpflich sind oder sich zumindest kurzfristig erneuern. Bei der Nutzung regenerativer Energieformen erlangen insbesondere Anlagen steigende Bedeutung, die aus solarer Strahlungsenergie, Biomasse oder Windkraft elektrische Energie erzeugen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zur Gewinnung regenerativen Stroms an das Netz angeschlossen werden kann und welche Vergütung der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom  an den Anlagenbetreiber zu zahlen hat. 

Mit Inkrafttreten des EEG 2009 wurde unter anderem der Anlagenbegriff neu definiert, so dass unter Umständen bei Altanlagen das luktrative Anlagensplittung weggefallen ist. Diese Gesetzesänderung hat bei einer Vielzahl von Anlagenbetreiber zu Verunsicherung hinsichtlich ihres Vergütungsanspruchs geführt. 

Wir beraten und vertreten Anlagenbetreiber, Hersteller und Projektanten aus den Bereichen Photovoltaik, Biogas/Biomasse und Windkraft in allen EEG-Fragen. Unsere Tätigkeit reicht hierbei von der Beratung bei der Gesellschaftsgründung über die Erstellung oder Überprüfung aller erforderlichen Verträge, wie besipielsweise Stromanschluss- und Einspeiseverträge, bis hin zur Genehmigungsdurchsetzung und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Netzbetreibern.
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