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Informationstechnologie-Recht (IT-Recht)



Der Begriff „Informationstechnologie-Recht“ (IT-Recht) hat zwischenzeitlich die Begriffe „Computerrecht“ und „EDV-Recht“ abgelöst.

IT-Recht besteht zu einem großen Teil aus Vertragsrecht. Der Abschluss solcher IT-Verträge führt im jeweiligen Einzelfall zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zwischen den Geschäfts- und Vertragspartnern.

Aufgrund der immer intensiver werdenden Nutzung des Internets sind mit dem IT-Recht weitere Rechtsgebiete, wie Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Medien-, Persönlichkeits- und Kunst-Urheberrecht eng verbunden.

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