IT-Sicherheit

Wirtschaftsunternehmen arbeiten heute in der Regel EDV-basierend und sind damit von einer störungsfreien Funktionalität ihrer Computersysteme und Netzwerke abhängig. Diverse Studien – vgl. www.viruslist.com - zeigen auf, wie unterschiedlich die zahlreichen aus dem Netz drohenden Angriffe gestaltet sind. Mängel in der IT-Sicherheit verursachen Jahr für Jahr exorbitante Schäden für die Wirtschaft.
 
Deshalb sollte die Gewährleistung der IT-Sicherheit nicht mehr nur noch Aufgabe der technischen Leiter und Systemadministratoren sein. Vielmehr ist auch die jeweilige Geschäftsleitung gehalten, hinsichtlich der Ausgestaltung der IT-Sicherheit grundlegende Entscheidungen zu treffen und regelmäßige Kontrollen durchzuführen oder anzuordnen.
 
Hintergrund hierfür ist insbesondere die aus Sicherheitsmängeln resultierende Haftungsproblematik. Insofern müssen Geschäftsführer und Vorstände nachweisen können, dass sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um ihr Computersystem abzusichern. Nur wenn ihnen das gelingt, kann eine Haftung vermieden werden.

RECHTSGEBIETE

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16.05.2013

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08.05.2013

25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel

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25.04.2013

6. Unternehmerinnentag Mitteldeutschland am 25. April 2013 in der IHK Erfurt

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16.04.2013

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