Know-How

Neben gewerblichen Schutzrechten kommt dem betrieblichen Erfahrungswissen eines Unternehmens große wirtschaftliche Bedeutung zu. Geheime wirtschaftliche und technische Tatsachen können allgemein als Know-how bezeichnet werden, dessen Inhalt einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil schaffen kann. Da in der Regel dieses Wissen nicht durch ein eintragbares Schutzrecht gesichert werden kann, sind vertragliche Regelungen zur Geheimhaltung die Alternative.

Doch selbst wenn technisches Know-how durch ein Patent oder vergleichbares Schutzrecht geschützt werden könnte, ist es häufig ratsam, auf eine Anmeldung zu verzichten. Ein eintragbares Schutzrecht wird schließlich veröffentlicht, wodurch das betreffende Geheimnis offenbart wird. Anderseits umfassen technische Schutzrechte in der Regel nicht das gesamte Know-how, so dass Geheimhaltungserklärungen ohnehin eine wichtige Rolle spielen, um eine erarbeitete Marktposition zu schützen.

Zun effektiven Schutz Ihrer Innovation entwerfen wir Ihnen die strafbewehrten Geheimhaltungserklärungen für diejenigen Personen, die mit dem Know-how vertraut gemacht werden sollen. Sofern das Know-how an Dritte weitergegeben werden soll,  erstellen wir Ihnen auch die erforderlichen Lizenzverträge, in denen unter anderem auch eine angemesssene Vergütung für Sie festgelegt wird.
 


RECHTSGEBIETE

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16.05.2013

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08.05.2013

25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel

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16.04.2013

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