Markenrecht
In der Regel entsteht der Markenschutz durch Eintragung in das Markenregister für nationale Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie für Gemeinschaftsmarken, die für den gesamten Raum der Europäischen Union gültig sind, vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante. Auf Basis einer bereits eingetragenen Marke gibt es auch die Möglichkeit, diese bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) international registrieren zu lassen (IR-Marke). Unter Umständen bedarf es für einen wirksamen Markenschutz jedoch gar keiner Eintragung, da ein Kennzeichen schon allein durch dessen Benutzung geschützt sein kann.
Der Markenschutz gewährt dem Inhaber sodann ein ausschließliches Recht, welches ihm unter anderem ermöglicht, im Verletzungsfall Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder die Unterlassung der beeinträchtigenden Handlung zu verlangen. Zudem haben Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einer neuen verletzenden Marke einzulegen.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, für Ihr Kennzeichenden den erforderlichen Schutz zu erlangen und auch zu erhalten. Hierzu vertreten wir Sie vor den zuständigen Markenämtern. Sollte Ihre Marke verletzt werden oder werden Sie wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen, nehmen wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich wahr. Zudem beraten wir Sie auch gerne über die Lizenzierung einer Marke und erstellen die hierzu erfoderlichen Verträge.
RECHTSGEBIETE
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