Medienrecht
Nicht nur im Internet, sondern auch im Rahmen von Berichterstattungen in der Presse oder im Fernsehen, aber auch in Filmen kann es zur Verletzung des Kunst-Urherberechtes und insbesondere des Persönlichkeitsrechtes Dritter kommen.
Sollten Sie selbst durch die Medien in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sein, haben Sie einen Anspruch auf Gegendarstellung, Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Sollte Ihr Unternehmen zu Unrecht dem Vorwurf der Verletzung von Rechten Dritter ausgesetzt sein, können wir für Sie die geltend gemachten Ansprüche abwehren.
RECHTSGEBIETE
News
16.05.2013
Auskunftsanspruch des Inhabers von Nutzungsrechten gegen Internetprovider
08.05.2013
25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel
25.04.2013
6. Unternehmerinnentag Mitteldeutschland am 25. April 2013 in der IHK Erfurt
16.04.2013
