Patente und Gebrauchsmuster

Das Patent und das Gebrauchsmuster sind Schutzrechte, die dem Inhaber das ausschließliche Recht gewähren, die geschützte Erfindung zu benutzen. Zudem darf der Rechtsinhaber jedem Dritten verbieten, ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents oder Gebrauchsmusters ist, herzustellen, anzubieten, zu gebrauchen oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Beide Schutzrechte schützen neuartige, gewerblich anwendbare technische Erfindungen. Aufgrund der Ähnlichkeit beider Schutzrechte wird das Gebrauchsmuster häufig auch als „Kleines Patent“ bezeichnet.

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass im Vergleich zum Paten beim Gebrauchsmuster bei der Anmeldung geringere Anforderungen gestellt werden. Zudem überprüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) beim Gebrauchsmuster nicht die Voraussetzungen der „Neuheit“ und des „technischen Schritts“. Dadurch ist das Gebrauchsmuster einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patent.

Wir beraten Erfinder zu den Fragen, ob deren Idee grundsätzlich schutzfähig ist und wie sie für Ihre Innovation den bestmöglichen Schutz erlangen können. Darüber hinaus helfen wir bei einer Eintragung, wobei wir gegebenenfalls eng mit Patentanwälten und Technikern zusammen arbeiten.

Im Falle einer Verletzung des technischen Schutzrechtes vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der effektiven Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte. In Patentverletzungsverfahren sind ausschließlich Rechtsanwälte zur Vertretung vor den ordentlichen Gerichten zugelassen.

Darüber hinaus erstellen wir für Sie auch Lizenzverträge, wenn Sie Anderen die gewerbliche Herstellung oder Nutzung Ihrer Erfindung ermöglichen wollen.

 


RECHTSGEBIETE

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