Providerhaftung

Das Haftungsrisiko für Provider, die fremde Informationen speichern, zum Abruf bereithalten oder weiterleiten, ist in der Praxis sehr hoch. Die auf dem Internetsektor tätigen Provider wie Hostprovider oder Accessprovider, speichern tagtäglich eine fast unüberschaubare Datenmenge. Aber auch Contentprovider sind häufig dem Risiko der Haftung sowohl hinsichtlich eigener Beiträge als auch für verlinkte Seiten ausgesetzt.

Hostprovider sind kaum in der Lage, die Datenflut auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Insofern besteht für sie grundsätzlich die Gefahr einer sog. Störerhaftung. Accessprovider dürfen in der Regel nicht  die gesetzlich vorgegebene, maximal zulässige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten überschreiten.

Da der BGH in den letzten Jahren die gesetzlichen Reglungen in ihrem Anwendungsbereich immer stärker beschränkt hat, fehlt es derzeit an einer klaren und für die Betroffenen transparenten Gesetzeslage. Wir beobachten deshalb ständig die höhere und höchstrichterliche Rechtsprechung. So kann unsere Rechtsberatung auf den jeweiligen Einzelfall optimal zugeschnitten werden.

RECHTSGEBIETE

News



16.05.2013

Auskunftsanspruch des Inhabers von Nutzungsrechten gegen Internetprovider

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08.05.2013

25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel

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25.04.2013

6. Unternehmerinnentag Mitteldeutschland am 25. April 2013 in der IHK Erfurt

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16.04.2013

Wahrung von Dienstgeheimnissen – Verstoß über das Informationssystem POLIS

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