Providerhaftung
Das Haftungsrisiko für Provider, die fremde Informationen speichern, zum Abruf bereithalten oder weiterleiten, ist in der Praxis sehr hoch. Die auf dem Internetsektor tätigen Provider wie Hostprovider oder Accessprovider, speichern tagtäglich eine fast unüberschaubare Datenmenge. Aber auch Contentprovider sind häufig dem Risiko der Haftung sowohl hinsichtlich eigener Beiträge als auch für verlinkte Seiten ausgesetzt.
Hostprovider sind kaum in der Lage, die Datenflut auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Insofern besteht für sie grundsätzlich die Gefahr einer sog. Störerhaftung. Accessprovider dürfen in der Regel nicht die gesetzlich vorgegebene, maximal zulässige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten überschreiten.
RECHTSGEBIETE
News
16.05.2013
Auskunftsanspruch des Inhabers von Nutzungsrechten gegen Internetprovider
08.05.2013
25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel
25.04.2013
6. Unternehmerinnentag Mitteldeutschland am 25. April 2013 in der IHK Erfurt
16.04.2013
