Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsverstöße sind beim Auftreten im geschäftlichen Verkehr, vor allem in der Werbung, anzutreffen, wo Unternehmen mittels irreführender Produktbeschreibungen, unzulässigen Verkaufsförderaktionen oder unzumutbarer Belästigungen versuchen, den Absatz Ihrer Produkte zu erhöhen. Auch stellen Firmen immer wieder Produkte unter Verletzung von Patent-, Marken- oder Urheberrechten her und schädigen hierdurch den tatsächlichen Inhaber des gestigen Eigentums. Gerade in Online-Shops sind häufig Wettbewerbsverstöße anzutreffen.
Sollten Sie auf einen Wettbewerbsverstoß Ihres Konkurrenten aufmerksam werden, können wir für Sie dagegen vorgehen. Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kann der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem angemessenen Vertragsstrafeversprechen aufgefordert werden. Sofern er eine solche verweigern sollte, kann der Unterlasungsanspruch gerichtlich, zumeist im Eilverfahren durchgesetzt werden. Darüber hinaus stehen Ihnen auch häufig Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche zu, die wir ebenfalls für Sie verfolgen.
Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Intressen, wenn Sie selbst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Doch auch vorbeugend beraten wir Sie gerne darüber, worauf Sie im Handel achten sollten.
RECHTSGEBIETE
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25.000 € Vertragsstrafe!? – Unwirksame AGB im Adresshandel
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6. Unternehmerinnentag Mitteldeutschland am 25. April 2013 in der IHK Erfurt
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