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Corona Krise - Soforthilfe für Unternehmen 


Corona Krise - Soforthilfe für Unternehmen

Liebe Mandanten,

seit dem 23.03.2020 stellt die Thüringer Aufbaubank Soforthilfen und Risikoentlastungen zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen.

Hier finden Sie den Antrag zum Soforthilfeprogramm Corona 2020.

Die in den Antrag einzutragende Klassifikationsnummer Ihres Betriebes finden Sie hier.

Hier finden Sie noch Hinweise zu Tilgungen laufender Kredite von Unternehmen.

Dies stellt nur eine Auswahl der Möglichkeiten zur Entlastung der von der Corona Krise betroffenen Unternehmen dar.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gern!

Wir sind auch jetzt weiterhin für Sie da.

Besprechungstermine nehmen wir in dieser "besonderen Zeit" telefonisch wahr.

Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit, viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Ihr Team von rechTEC Rechtsanwälte


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT