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Künstlersozialversicherung für publizistische Tätigkeit im Internet  


Künstlersozialversicherung für publizistische Tätigkeit im Internet

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung kann auch dann bestehen, wenn eine Einzelperson auf ihrer Website kostenfrei abrufbare journalistische Beiträge einstellt und sich überwiegend dadurch finanziert, dass sie Werbeflächen auf dieser Website verkauft.
Nach Auffassung des Bundessozialgerichts kommt es maßgeblich darauf an, ob die mit dem Verkauf von Werbeflächen erzielten Einnahmen noch als Einnahmen aus publizistischer Tätigkeit anzusehen sind. Dies ist dann zu bejahen, wenn zwischen der Erzielung der Einnahmen aus dem Verkauf der Werbeflächen und der Veröffentlichung der Beiträge auf der Website jedenfalls im weiteren Sinne ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Tatsächlich wird ein solcher unmittelbarer inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Verkauf der Werbeflächen und der Veröffentlichung der journalistischen Beiträge gegeben sein. Der Verkauf von Werbeflächen ist nämlich nur dann rentabel, wenn eine möglichst hohe Website-Frequentierung den beabsichtigten Werbeerfolg garantiert. Die Zahl der Seitenabrufe wird ausschließlich durch den auf der Website präsentierten – nicht werbenden – Inhalt und somit allein durch die dort veröffentlichten Fachinformationen beeinflusst.


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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