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„Verfall“ einer Einwilligung in den Erhalt von Werbe-E-Mails  


„Verfall“ einer Einwilligung in den Erhalt von Werbe-E-Mails LG München I, Urt. v. 08.04.2010 – 17 HK O 138/10

Werbe-E-Mails, die ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Adressaten, verschickt werden stellen eine unzumutbare Belästigung dar. Da LG München hat nun entschieden, dass eine einmal erteilte Einwilligung mit dem Ablauf eines längeren Zeitraums ihre Aktualität verliert und den Versand werbender E-Mails dann nicht mehr rechtfertigen kann.
Demnach ist eine eingeholte Einwilligung regelmäßig zu aktualisieren, um einen Wettbewerbsverstoß zu vermeiden.


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