Flughafenstraße 12 | 99092 Erfurt | 0361 / 789 298 65

Keine Verschlüsselungspflicht für E-Mail-Versand personenbezogener Daten  


Keine Verschlüsselungspflicht für E-Mail-Versand personenbezogener Daten

Das VG Berlin hat entschieden, dass mangels Erforderlichkeit  keine Verschlüsselungspflicht für den E-Mail-Versand personenbezogener Daten besteht. Die Erforderlichkeit einer Verschlüsselung oder anderer Sicherungsmaßnahmen ist dann nicht gegeben, wenn die personenbezogenen Daten nicht wahllos versendet werden, sondern nur gezielt an tatsächlich in Betracht kommende Empfänger (z.B. potentielle Arbeitgeber) verschickt werden. Eine Verschlüsselung von E-Mails sei angesichts der Kosten von Entschlüsselungssoftware zudem unverhältnismäßig.
Des Weiteren führt das VG Berlin an, dass die technisch-organisatorische Maßnahmen der Datensicherheit einwilligungsfähig sind. Betroffene können auf die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherheit verzichten. Hierfür ist allein eine freiwillige Einwilligung der Betroffenen erforderlich.


Anwälte

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT