Seit dem 01.03.2012 gelten die neuen Google-Datenschutzbestimmungen (einsehbar unter: http://www.google.de/policies).
Die verschiedenen Regelungen für die unterschiedlichen Google-Produkte (z.B. Google Mail, Google-Suche, YouTube, Picasa, Google-Kalender etc.) wurden nun in einer einheitlichen Datenschutzbestimmung zusammengefasst. Weiterhin wurde das Regelwerk sprachlich überarbeitet, so dass es leichter verständlich und übersichtlicher sein soll. Google unterscheidet nun zwischen den Datenarten Bestandsdaten und Nutzungsdaten, die dem Telemediengesetz unterliegen, und Inhaltsdaten, für die das Bundesdatenschutzgesetz gilt.
Künftig werden die bislang in den Benutzerkonten der verschiedenen Dienste gespeicherten Daten zusammengeführt. Wörtlich heißt es in den Datenschutzbestimmungen: „Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten.“ Diese Zusammenführung stößt auf Kritik. Sie bedeute für Google eine weit reichende Befugnis zur Datenspeicherung, wobei dem Nutzer der konkrete Umfang unklar sei.
Eine weitere – von Google eingeführte - Neuerung ist das sog. Dashboard. Dort kann der Internetnutzer alle Daten, die mit den jeweiligen Google-Konten verknüpft sind, verwalten, einsehen und etwa personalisierte Werbung ausschalten.
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