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Unlautere Nachahmung eines Tablet-PC 


OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.01.2012 – I-20 U 175/11 – „Tablet PC”

Apple wirft Samsung immer wieder vor, mit seinen Tablet-PCs den Geschmacksmusterschutz für seine Geräte „iPad“ und „iPad 2“ zu verletzen bzw. deren Ruf durch Nachahmung unlauter auszunutzen.
Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass Samsung mit dem Vertrieb des "Galaxy Tab 10.1" gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, weil dieses Gerät Apples "iPad" in unlauterer Weise nachahme. Das "iPad" weise eine durch Benutzung und Wertschätzung bei den angesprochen Verkehrskreisen gesteigerte, im Ergebnis herausragende wettbewerbliche Eigenart auf. Beiden Geräten gemeinsam ist die rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken und die flache klare Oberfläche, die die gesamte Vorderseite bedeckt und die lediglich vom oberen Rand der die Seiten und die Rückfront bildenden dünnwandigen Metallschale umfasst wird, wobei sich unter der Oberfläche ein Rahmen abzeichnet, der den zentrierten Bildschirm umgibt. Alle – die wettbewerbliche Eigenart des „iPads“ ausmachenden – Merkmale fänden sich beim „Galaxy Tab 10.1“ in nahezu identischer Form wieder. Durch die größtenteils identische Übernahme sämtlicher bei gewöhnlicher Benutzung sichtbarer Gestaltungsmerkmale nutze Samsung mit dem „Galaxy Tab 10.1“ das herausragende Ansehen und die Wertschätzung des "iPads" unlauter aus. Das Fehlen eines relevanten Qualitäts- und Preisunterschieds stehe dem nicht entgegen.
Indessen stellt das OLG Düsseldorf fest, dass Samsung nicht das von Apple eingetragene Geschmacksmuster verletzt habe. Das "Galaxy Tab 10.1" unterscheide sich ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster für das „iPad“ ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das "Galaxy Tab 10.1" sei hingegen dreiteilig aufgebaut. Es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen. Insgesamt erwecke es daher einen anderen Gesamteindruck.


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