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Kritik des BDI am Leistungsschutzrecht für Verleger 


Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat deutliche Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum neuen Leistungsschutzrecht für Verleger geäußert.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass gewerbliche Internet-Anbieter, kommerzielle Nachrichtenportale und Suchmaschinen in Zukunft an Presseverlage zahlen müssen, wenn sie deren journalistische Artikel für das eigene Angebot nutzen. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Verlage unter anderem an den Erlösen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden. Nach Ansicht des BDI enthalte der Gesetzentwurf jedoch „zahlreiche problematische Regelungen und Unschärfen“, die grundsätzliche Fragen aufwerfen. Zum Beispiel sollen „gewerblich handelnde“ Personen, die Artikel verwenden, dafür zahlen müssen. Was jedoch unter „gewerblich“ und was unter „Verwendung“ zu verstehen ist, führt der Gesetzentwurf nicht weiter aus. Auch bestünde nach dem bisherigen Entwurf eine „unkalkulierbare Lizenzierungspflicht“. So könne es möglich sein, dass Unternehmen in Zukunft Lizenzgebühren zahlen müssten, wenn sie in ihrem Firmenintranet Onlinetexte verlinken oder ein Unternehmenssprecher in einem „Tweet“ auf einen Fachbeitrag hinweist.


Anwälte

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Fachanwältin für IT Recht

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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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