Flughafenstraße 12 | 99092 Erfurt | 0361 / 789 298 65

Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens anlässlich eines Einstellungsgespräches kein sanktionswürdiges Verhalten  


Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens anlässlich eines Einstellungsgespräches kein sanktionswürdiges Verhalten

SG Berlin, Beschl. v. 15.02.2012 – S 107 AS 1034/12 ER

Datenschutzrecht

Das Sozialgericht Berlin stellt in dem vorliegenden Beschluss fest, dass es nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes der freien Entscheidung des Beziehers von Arbeitslosengeld II obliegt anlässlich eine Vorstellungsgesprächs in einem Unternehmen seine Zustimmung zur Datenerfassung und Speicherung zu erteilen. Wünscht der Bewerber den ihm vorgelegten Personalfragebogen angesichts der darin geforderten ausdrücklichen Zustimmung zur Speicherung personenbezogener Daten nicht vor Ort auszufüllen und unterzeichnen zu wollen, sondern vielmehr den Fragebogen mitzunehmen, um ihn in Ruhe zu lesen und zu prüfen sowie gegebenenfalls anwaltliche Hilfe zu Rat zu ziehen, begründet dies kein nach dem Sozialgesetzbuch II zu belegendes sanktionswürdiges Verhalten.


Anwälte

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT