Der Deutsche Bundestag hat am 29.11.2012 den Regierungsentwurf über ein Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Verleger diskutiert.
Künftig soll nicht nur das Urheberrecht des Autors, sondern auch ein zu schützendes Recht des Verlegers an Zeitungsbeiträgen bestehen. Eine Nutzung dieser Beiträge wäre somit exklusiv den Verlagen vorbehalten. Andere Nutzungsinteressen, insbesondere Suchmaschinen im Internet, müssten sich die Nutzungsrechte durch Erwerb einer entsprechenden Lizenz aneignen.
Sämtliche Presseerzeugnisse sollen somit vor gewerblichen Zugriffen durch Suchmaschinen und sonstige Internetdienste geschützt werden. Die Gewinne, welche diese Anbieter erzielen, sollen künftig auch den Verlegern zu Gute kommen und es ist Ihnen eine entsprechende Teilhabe daran zu gewähren. Indes ist die damit einhergehende Einschränkung des Internets einiger Kritik ausgesetzt. Zudem verdanken die Verlage den Suchmaschinen einen Großteil Ihrer Nutzereinnahmen, da diese stets auf deren Online-Angebote verweisen. Letztlich sei vor allem die Innovation des Internets gefährdet und es entstehe zunehmend Unsicherheit bei den Nutzern.
Der Gesetzesentwurf ist indes zunächst an die Ausschüsse weitergeleitet worden.
ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG
KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT