OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2011 – 6 U 78/11
Mit Urteil vom 28.08.2011 hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass die Einstellung von Artikeln in ein Online-Archiv - welche ursprünglich für die tagesaktuelle Berichterstattung gedacht waren – zusätzlich zu der Online-Veröffentlichung des Beitrages, eine gesonderte Nutzungsart darstellt. Insoweit ist diese Verfahrensweise nicht von der „üblichen“ journalistischen Zusammenarbeit mit einer Tageszeitung gedeckt und der Journalist kann den Verlag gegebenenfalls auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Grund dafür ist, dass Journalisten regelmäßig nur über tagesaktuelle Ereignisse in einer Tageszeitung – egal ob nun in Papierform oder im Internet – zu berichten hätten. Die Veröffentlichung der jeweiligen Berichte erfolge somit immer unmittelbar nachdem sich das Ereignis zugetragen hat. Ein Archiv wiederum gibt eine Sammlung von Beiträgen zu den verschiedensten Themen wieder und fungiert somit in gewisser Weise als Nachschlagewerk; mithin kommt ihm eine ganz andere Bedeutung als den tagesaktuellen Berichterstattungen, welche von den Lesern regelmäßig nur innerhalb von wenigen Tagen abgerufen würden, zu.
ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG
KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT