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Konkurrenz für „Paula“ 


Konkurrenz für „Paula“

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2012 – I-20 52/12
Am 24.07.2012 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber zu entscheiden, ob der Vanille-Schokopudding „Flecki“ eines Discount-Lebensmittelhändlers die geschmacksmusterrechtlich geschützten Rechte des bekannten Puddings „Paula“ eines renommierten Lebensmittelunternehmens verletze. Letzt genanntes ist Inhaber eines Gemeinschaftsgeschmackmusters und richtete sich im Folgenden gegen den in einer bestimmten Weise in den Becher gefüllten Pudding des Discounters.
Dabei wurden durch das Gericht die jeweiligen Erscheinungsformen genau unter die Lupe genommen und detailgenau ausgeführt.
Zwar handele es sich bei beiden Produkten um jeweils zwei unterschiedliche Komponenten, nämlich jeweils eine helle und eine dunkle Puddingmasse die im Becher grob vermengt, jedoch nicht weiter vermischt sind. „Paula“ jedoch, zeichne sich durch eine schöne Marmorierung aus, bei der sich die Puddingmassen als größere Einheiten gegenüberstünden die in unregelmäßigen Formen ineinandergreifen. Im Vordergrund stehe hier eine gewisse Dynamik, infolge der Abfüllung in den sich drehenden Becher. Mithin sei hier eine optisch anspruchsvolle Gestaltung gegeben, begünstigt durch das strudelartige Aussehen des Puddings. Denn gerade diese ist bei „Flecki“ vom Discounter nicht zu sehen, ebenso wenig die optisch ansprechende Marmorierung.
Der Schutz aus dem eingetragenen Geschmacksmuster resultiere vor allem aus dessen Neuartigkeit und Innovation. Die Merkmale des Musters ergeben sich dabei primär aus dessen Formenschatz, nicht jedoch aus der konkreten Ausgestaltung oder gar der Zusammenstellung der Komponenten.
Erst recht unterscheidet sich aber die Gestaltung des Becherdeckels und der Umverpackung der jeweiligen Produkte.
Da indes gerade kein übereinstimmender Gesamteindruck der beiden Produkte gegeben sei, ist der Schutzbereich des Geschmacksmusters hier nicht eröffnet und es liegt keine Rechtsverletzung vor.
Folglich hat die berühmte „Paula“ ihre Konkurrentin „Flecki“ zu dulden.


Anwälte

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Fachanwältin für IT Recht

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