BGH, Urteil vom 24.01.2013 – III ZR 98/12
So die Meinung des BGH in seinem neuesten Urteil zur Problematik des Anspruches auf Schadensersatz für den Ausfall des Internetanschlusses.
Im betreffenden Fall hatte ein Verbraucher seinen Vertragspartner, ein Telekommunikationsunternehmen, verklagt, da der von ihm monatlich bezahlte DSL-Anschluss über mehrere Wochen ausgefallen war. Mithin verlangte er Ersatz des Schadens welcher ihm aufgrund des notwenigen Wechsels zu einem anderen Anbieter, den zwischenzeitlichen Einsatz des Mobiltelefons und dem Wegfall der Möglichkeit der Internettelefonie sowie Internet und Telefax zu nutzen, entstanden sei.
Der BGH führt dazu ganz klarstellend aus, dass eine Nutzungsausfallentschädigung nur dann in Frage kommt, wenn die Lebensführung des Verbrauchers durch die Funktionsstörung maßgeblich beeinträchtigt wird. Insoweit sei der Ausfall von Telefax und Festnetztelefonie nicht ausreichend; der defekte Internetanschluss jedoch stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des täglichen Lebens dar, hierbei handele es sich schon lange um kein Luxusgut mehr, sondern vielmehr um ein für die Lebenshaltung wesentliches Medium.
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