OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.05.2012 – 6 W 36/12
Das Vorliegen einer unzulässigen Rufausbeutung fordert regelmäßig, dass der Verbraucherkreis die Geschäftsbezeichnung eines Dienstleisters mit dem Leistungsangebot einer bekannten Marke in Verbindung bringt und dementsprechend dem Dienstleister eine höhere Wertschätzung oder Beachtung zukommen lässt.
So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt über den Unterlassungsantrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einer bekannten Schokoladenherstellerin. Diese ist Inhaberin der Registermarke „Merci“ und durch regelmäßige Werbepräsenz bekannt für die Ware „Schokolade“. Im zu entscheidenden Fall sah sich diese in ihren Rechten verletzt und rügte den Betrieb dreier Cafés unter der Bezeichnung „Café Merci“ durch eine Gastronomin als unzulässige Rufausbeutung.
Zwar handele es sich bei der Schokoladenherstellerin um eine bekannte Marke im Sinne des Markengesetzes (MarkenG), doch würde dies durch die Gastronomin nicht unlauter ausgenutzt. Sicherlich werde durch den Namen des Cafés auch das Zeichen der Marke „merci“ in Erinnerung gerufen, jedoch ist hierin noch keine Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund zu sehen. Diese erfordere nämlich regelmäßig, dass sich der Dritte durch Verwendung des Markenzeichens in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke begibt, um so von ihrem Ruf, Ansehen und ihrer Anziehungskraft zu profitieren und – ohne selbst eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen oder anderweitige Bemühungen anzustrengen – die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers bezüglich des Images der Marke ausnutzt.
Auch die konkrete Betrachtung des Einzelfalls ergebe hier nichts anderes, da durch die Gastronomin unter dem Zeichen „Café Merci“ keine anderweitigen Waren, sondern nur die Dienstleistung der Gästebewirtung, angeboten werde. Ebenso spricht das klar abgegrenzte Geschäftsprinzip – deutlich zu sehen an dem Internetauftritt der Gastronomin, bei welchem Sie ihr Geschäft als „Patisserie & Boulangerie & Traiteur“ bezeichnet und eindeutigen Bezug zur französischen Bistrokultur nimmt - gegen eine unlautere Rufausbeutung.
ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG
KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT