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Rücksendekosten bei Widerruf 


Rücksendekosten bei Widerruf
AG Augsburg, Urteil vom 16.05.2013, Az.: 17 C 4362/12


Das Amtsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 16.05.2013 (Az.: 17 C 4362/12) über die Frage entschieden, wer die Kosten für die Rücksendung zusammen gelieferter Waren zu einem  Preis von 29,95 € und 12,90 € zu tragen hat, der Verbraucher (Besteller) oder der Unternehmer (Warenlieferant).
Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hat bei einer wirksamen vereinbarten AGB-Klausel die Rücksendekosten der Verbraucher (Besteller) zu tragen, da es bei der Bestimmung des Wertes der zurückzusendenden Sachen nicht auf den kumulierten Gesamtwert aller Waren ankommt, sondern auf den höchsten Einzelpreis.
Unter Berücksichtigung des § 357 Abs. 2 BGB könnten dem Verbraucher (Besteller) die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich vereinbart auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt. Im vorliegenden Fall war dies wirksam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden. Zu beachten und berücksichtigt wurden hierbei, dass in Bezug auf die Preisgrenze nicht der Gesamtwert der zurückzusendenden Sachen  entscheidend ist, sonder nur der einzelne Warenwert.
Das Amtsgericht folgt damit dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck, der u.a. darin liegt, dass der Missbrauch von Bestellungen zahlreicher Waren und die damit verbundenen Rücksendungen verhindert werden soll.
Unter Beachtung einer Entscheidung des EuGH, der mit seinem Urteil insoweit Klarheit geschaffen hat, dass grundsätzlich der Unternehmer (Verkäufer/Warenlieferant) die Hinsendekosten zu tragen hat (Urteil des EuGH vom 15.04.2010, Az.: C-511/08), hat das Amtsgericht Augsburg mit seinem Urteil ein Gegenstück hierzu vorgelegt.
Zu beachten ist hier jedoch, dass das Urteil des Amtsgerichts Augsburg noch immer Fragen offen lässt, die in anderen Fällen entscheidend sein können. Zum Beispiel wenn es um die Frage geht, werden mehrere Sachen zurückgeschickt, von denen mindestens eine bei einem Preis über 40,00 € liegt, ob die Versandkosten dann anteilig aufzuteilen sind, wenn die Rücksendung weiterer, unter der Preisgrenze liegender Waren die Versandkosten erhöht.
 


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