Flughafenstraße 12 | 99092 Erfurt | 0361 / 789 298 65

Facebook verstößt mit seinem "Freundefinder" und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte Kammergericht (Berlin), Urteil vom 24. Januar 2014, Az. 5 U 427/12 


Facebook verstößt mit seinem "Freundefinder" und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte
Kammergericht (Berlin), Urteil vom 24. Januar 2014, Az. 5 U 427/12

Das Landgericht Berlin hat in der Vorinstanz mit Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10 entschieden, das Facebook Irland Limited, eine Tochtergesellschaft der Facebook aus den USA mit seinem „Freundfinder“ und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrecht verstößt.
Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Berlin der Facebook Irland Limited bestimmte Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt. Des Weiteren wurde die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Das Landgericht Berlin hat ferner Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt.
In seinem Urteil hat das Landgericht Berlin unter anderem ausgeführt, dass die Funktion „Freunde finden“ einen Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht darstellt. Facebook verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zu Werbezwecken ohne Information und der gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligung des Nutzers nach dessen Betätigen des Buttons „Freunde finden“. Nach Auffassung des Gerichtes stellt dies einen Verstoß gegen das datenschutzrechtliche Einwilligungserfordernis des § 28 Abs. 3, § 4a Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) mangels Einwilligung der Facebook-Mitglieder in die Datenerhebung nach Betätigen des Buttons „Freunde finden“ dar.
Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 06.03.2012 hat Facebook Irland Limited Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.
Das Kammergericht Berlin hat die Berufung von Facebook mit Urteil vom 24.01.2014 zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 


Anwälte

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT