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Reformen beim E-Commerce 


Reformen beim E-Commerce

Zum 13.06.2014 treten zahlreiche Änderungen im Verbraucherwiderrufsrecht in Kraft. Diese Änderungen betreffen unter anderem auch den Internethandel.
So wird das Fernabsatzrecht im BGB und EGBGB geändert, um so zu einer europaweiten Vereinheitlichung zu kommen.
Eine der wesentlichen Änderungen ist die Festlegung, dass die Widerrufsfrist künftig europaweit 14 Tage beträgt. Zu beachten ist, das mit der Änderung das bislang mögliche unendliche Widerrufsrecht nach einer falschen Belehrung abgeschafft wurde.
Nach der Neuregelung erlischt nun das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate, sofern nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.

Der Verbraucher kann künftig neben der bereits bestehenden Schriftform, den Widerruf dann auch telefonisch oder Online (per Mausklick) erklären. Ein entsprechendes Musterwiderrufsformular für die Online-Widerrufserklärung wurde durch den Gesetzgeber eingeführt. Dieses Formular kann der Händler verwenden, wenn der dem Verbraucher diese Form des Widerrufs anbieten möchte. Die Ausübungs des Widerrufsrechts ist jedoch nicht an diese eine Form mittels Musterwiderrufsfromular gebunden.

Im Rahmen dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber geregelt, dass der Händler die Hinsende-Kosten zu erstatten hat. Der Händler kann nach den neuen Bestimmungen dem Verbraucher – und zwar unabhängig vom Warenwert – die Rücksendekosten auferlegen. Dies muss sich jedoch dann auch unmissverständlich aus seinen AGB ergeben. Diese sollten also ggf. an die neuen Bestimmungen angepasst werden.

Des Weiteren berücksichtigt die Richtlinie die Tatsache, dass in zunehmendem Maße Inhalte digital per Download erworben werden. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie wird es für diese Inhalte auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht geben, welches mit dem Vertragsschluss beginnt. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts ist möglich, vorausgesetzt der Verkäufer hat mit dem Übersenden der Datei begonnen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass der Verbraucher dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat und im Weiteren zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn des Downloads verliert. Wichtig ist für den Verbraucher in diesem Zusammenhang, dass der Anbieter digitaler Inhalte den Verbraucher vor Vertragsschluss klar und verständlich darüber informiert hat, unter anderem auch mit welcher Hard- und Software der gewünschte Download kompatibel ist und welche technischen Beschränkungen vorliegen.

Abschließend ist festzuhalten, dass Online-Händler mit dem 13.06.2014 einige Neuregelungen in Zusammenhang mit ihrem Internetauftritt berücksichtigen müssen.


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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