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Bestätigung von Markenschutz einer Lego-Spielfigur EuG Nr. 71/2015 v. 16.06.2015 


Bestätigung von Markenschutz einer Lego-Spielfigur EuG Nr. 71/2015 v. 16.06.2015

Markenrecht Erfurt

Das Gericht der Europäischen Union hat nunmehr einem Wettbewerber von Lego verboten, seine Spielfiguren noch mehr denen von Lego anzupassen. Die Spielfiguren von Lego geniessen markenrechtlichen Schutz und dürfen nicht von anderen Unternehmen kopiert werden.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tim Staupendahl

Siehe auch:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/markenschutz-nur-lego-darf-wie-lego-aussehen-1.2523329

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150601353&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Lego-Figuren-menscheln-article15310491.html


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT