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EuGH erklärt "Safe Habor" Abkommen für ungültig - Urteil des EuGH vom 06. Oktober 2015 C-362/14 


EuGH erklärt "Safe Habor" Abkommen für ungültig - Urteil des EuGH vom 06. Oktober 2015 C-362/14

Datenschutzrecht Erfurt

Mit Urteil vom 06. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Abkommen "Safe Harbor" für ungültig erklärt.

Safe Harbor ist die Bezeichnung für ein Abkommen über den Datenaustausch zwischen der Europäischen Union und den USA, welches von den Parteien im Jahre 2000 geschlossen wurde. Aufgrund dieses Abkommens war es europäischen Unternehmen bislang möglich, Daten in die USA zu transferieren, obwohl europäische Datenschutzrichtlinien dagegen sprachen. Der Datenaustausch wurde an bestimmte Kriterien gebunden und mit der Begründung gerechtfertigt, dass das in der EU geforderte Datenschutzniveau bei deren Einhaltung nicht unterschritten werde.

Zugute kam Safe Harbor insbesondere den europäischen und damit auch deutschen Unternehmen, die zahlreiche ihrer Daten in der Cloud auf Servern in den USA und nicht lediglich in der EU speichern wollten und dies dann auch taten. Hier drohen nun behördliche Verfahren der Landesdatenschutzbeauftragten wegen Verstoßes gegen die EU-rechtlichen Datenschutzbestimmungen.

Welche konkreten rechtlichen Konsequenzen künftig aus dieser Gerichtsentscheidung für in Deutschland ansässige Unternehmen zu ziehen sind, beraten in den nächsten Wochen die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Neben den die Cloud nutzenden Unternehmen ist diese Problematik selbstverständlich insbesondere relevant für Facebook, Google und andere Unternehmen in den USA, die in der EU Kunden haben und deren Accounts sie verwalten.

Sofern es insoweit nicht zu etwaigen Ausnahmeregelungen kommt, wird in letzter Endkonsequenz eine ausschließliche Speicherung von deutschen Unternehmensdaten in der EU erforderlich sein. Freuen dürfte dies die betreffenden Rechenzentren, die ihr Volumen vervielfachen könnten.


Anwälte

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