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DSGVO: Abmahnungen wegen Google Analytics und Cookies 


Erste Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Analytics und dem Setzen von Cookies ausgesprochen

Nach einem Bericht des Rechtsanwalts Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd wurden von einer Esslinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ebenfalls erste Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die DSGVO ausgesprochen. Die ihm vorliegenden Abmahnungen sollen allesamt auf den 25.05.2018 datiert gewesen sein, also dem Tag, ab dem die Rechtslage der DSGVO gilt.

Mit den Abmahnungen soll die Verwendung von Google Analytics ohne sogenannte Opt-In-Möglichkeit beanstandet worden sein. Ferner sei die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung als unzureichend angegriffen worden. Besucher der Website würden irregeführt, weil allerlei Cookies gesetzt würden, für welche die Opt-Out-Funktion nicht funktioniere. Insgesamt sei gegen die Informationspflichten nach Art. 16 -20 DSGVO i. V. m.. Art. 13 DSGVO verstoßen worden.

Sofern Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die DSGVO erhalten, können wir erst einmal anraten, die Abmahnung ernst zu nehmen. Die geltend gemachten Ansprüche sollten genau geprüft werden, bevor man auf die Abmahnung reagiert.

Es ist nämlich schon zweifelhaft, ob eine Inanspruchnahme aus dem Wettbewerbsrecht grundsätzlich möglich ist. Bereits in der Vergangenheit ist umstritten gewesen, welche datenschutzrechtlichen Verstöße als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden können. Für diese Frage ist von Bedeutung, ob die gesetzliche Grundlage, gegen die verstoßen worden ist, als eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG gilt.

Des weiteren wird häufig eingewendet, die Regelungen der DSGVO seien abschließend, wodurch eine Inanspruchnahme aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) grundsätzlich nicht mehr möglich sei. Wie die Gerichte derartige Abmahnungen beurteilen werden, wird erst die kommende Zeit zeigen.

Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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