Die Verhandlungen zu der E-Privacy-Verordnung in Brüssel wurden nun nach fast drei Jahren für gescheitert erklärt. Für die Privatsphäre im Internet ist dabei nichts herausgekommen, außer „reinen Lippenbekenntnissen“, wie Luxemburg beklagte.
Die Verordnung sollte dem Datenschutz innerhalb der elektronischen Kommunikation dienen. Dabei sollte sie eigentlich parallel zu der DSGVO im Mai 2018 in Kraft treten.
Die Differenzen der EU-Staaten könnten zurzeit aber nicht größer sein. Vor allem bei Fragen zum Nutzer-Tracking für gezielte Werbekampagnen, zum Umgang mit Metadaten, wie Verbindungs- oder Standortinformationen, oder dem Setzen von Cookies wird deutlich, was die Mitgliedsstaaten für verschiedene Vorstellungen bezüglich der einzelnen Punkte haben.
Verschiedene Vorschläge wurden abgewiesen aufgrund von „Zukunftsuntauglichkeit“, wie sich Österreich, Polen und auch Deutschland gegenüber Finnlands jüngsten Vorschlag äußerten. Dennoch kündigte der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt und Industrie, Thierry Breton, an, einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen. Mit diesem Kommissionspapier ist dieses Jahr zu rechnen. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte sich jedoch wieder jahrelang hinziehen, bis eine Entscheidung im Sinne aller Mitgliedsstaaten getroffen wird. Bis dahin gelten die Vorgaben der DSGVO, wobei auch da im Bereich der elektronischen Kommunikation noch Aufholungsbedarf besteht.
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