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Internetrecht


Das Haftungsrisiko für Internet Provider, die fremde Informationen speichern, zum Abruf bereithalten oder weiterleiten, ist in der Praxis je nach Privilegierung entsprechend hoch.

Contentprovider sind häufig dem Risiko der Haftung sowohl hinsichtlich eigener Beiträge als auch für verlinkte Seiten ausgesetzt. Hostprovider speichern tagtäglich eine fast unüberschaubare Datenmenge, für deren Inhalte sie ggf. zur Verantwortung gezogen werden können.
Accessprovider sind hingegen weniger gegenüber Dritten betroffen, sollten sich aber insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz absichern.

Providerhaftung bezieht sich nicht allein auf Internetseiten von Unternehmen, sondern vielmehr auch auf Internet Portale, Blogs im Internet, Dikussionsforen im Internet, Online Shops, Ebay Shops mit Produktpräsentationen sowie Internetseiten von Vereinen, Verbänden und sämtliche Internetauftritte mit redaktionellem Inhalt.

Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT