Nicht nur im Internet, sondern auch im Rahmen von Berichterstattungen in der Presse oder im Fernsehen, aber auch in Filmen kann es zur Verletzung des Kunst-Urherberechtes und insbesondere des Persönlichkeitsrechtes Dritter kommen. Sollten Sie selbst durch die Medien in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sein, haben Sie einen Anspruch auf Gegendarstellung, Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unterlassungsansprüche können im gerichtlichen Verfahren einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Im Vorfeld kann auch schon eine Abmahnung helfen.
Sollte Ihr Unternehmen zu Unrecht dem Vorwurf der Verletzung von Rechten Dritter ausgesetzt sein, können wir für Sie die geltend gemachten Ansprüche abwehren.
Wir vertreten ferner die Interessen der Opfer von scripted reality, auch pseudo doku genannt. Die Gefahr für die gutglaubigen Akteure besteht darin, dass Dritte Sie in der Öffentlichkeit wiedererkennen und mit dem dargestellten Inhalt einer Reality-TV Sendung in Verbindung bringen, als wäre es deren reales Leben. Viele Akteure werden im Vorfeld der TV-Aufnahmen nicht ausreichend über deren Rolle und die Tragweite im Hinblick auf die Außenwirkung und den drohenden Imageschaden aufgeklärt. Die Akteure werden zu Opfern, da sie im Rahmen der scripted reality viele in der Gesellschaft bestehende Vorurteile nach Drehbuch zu bedienen haben und sie dann in Ihrem privaten Umfeld sowie in der Öffentlichkeit damit konfrontiert werden, obwohl sie seinerzeit lediglich eine TV-Rolle gespielt haben. Den Zuschauern wird dieser Umstand aufgrund der Art der Darstellung nicht offenkundig, so dass bei ihm die Vorurteile im Hinblick auf die Opfer verstärkt werden und unmittelbar mit diesen Personen in Verbindung gebracht werden.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Scripted_Reality