Der BGH hat in seiner neuesten Entscheidung vom 12.5.2010 noch einmal klar gestellt, dass Privatpersonen, die ihr WLAN-Netz nicht ausreichend sichern und deren Internetanschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, auf Unterlassung und grundsätzlich auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.
WLAN-Netz-Betreiber müssen danach ihren Anschluss mittels angemessener Sicherungsmaßnahmen schützen. Jedoch sind ihnen fortlaufende Anpassungen der Netzwerksicherheit an den jeweils neuesten Stand der Technik nicht zumutbar. Dementsprechend bezieht sich die Prüfungspflicht lediglich auf die Einhaltung der marktüblichen Sicherungsmaßnahmen im Zeitpunkt der Installation des WLAN-Routers.
Das Besondere an diesem Fall ist, dass der BGH einen Schadensersatz-Anspruch abgelehnt hatte und den Kostenerstattungsanspruch für den Abmahn-Anwalt auf 100,00 Euro beschränkt hat.
ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG
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