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Public Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft – Lizenzgebühren  


Public Viewing zur Fußball-Weltmeisterschaft – Lizenzgebühren

In vielen Fällen wird die FIFA die Zahlung einer Lizenzgebühr verlangen, wenn Fußballspiele im Rahmen von Public-Viewing-Veranstaltungen ausgestrahlt werden.
Zu den Betroffenen zählen insbesondere die Betreiber von  Bars, Clubs, Restaurants und Stadien. Ferner gelten die Regularien der FIFA auch für Busse, Bahnen und Schiffe sowie für Büros und andere öffentliche Räume. Ausgenommen sind private Wohnräume sowie Kinos und Theater. Für letztere gelten eigene Lizenzerfordernisse.
Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Zahlung einer Lizenzgebühr gegenüber den gewerblichen Einrichtungen wie Bars, Clubs und Restaurants ist jedoch, dass dort neben der einfachen Übertragung des Fußballspiels noch ein weiterer Faktor hinzu kommt, der einer Erhebung von Eintrittsgeldern oder Sponsoring-Aktivitäten gleich kommt. Hierzu gehören beispielsweise prozentuale WM-Aufschläge auf Speisen und Getränke, aber auch die Ausgabe von Mindestverzehr-Bons oder anderweitige Mindestverzehr-Vorgaben. Gleiches gilt für Spendenaufrufe und sonstige Unkostenbeiträge.


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