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Impressumspflicht bei Facebook  


Impressumspflicht bei Facebook

Die Impressumspflicht gilt auch für kommerzielle Auftritte eines Unternehmens bei Facebook. Ein Impressum muss sich dabei aber nicht zwingend auf der gleichen Domain befinden, wie der Internetauftritt selbst.
Eine Verlinkung ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Pflichtangaben einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sowie ohne langes Suchen auffindbar sind. Mangels Klarheit ist es jedoch nicht ausreichend, zur Bezeichnung des Links Bergriffe wie „Nutzerinformation“ oder „Info“ zu verwenden.
Darüber hinaus muss auch klar sein, auf welche Telemedien sich das Impressum bezieht.


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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