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Abmahnung wegen Durchführung einer sogenannten "Ugly Coyote Party 


Derzeit mahnt die Berliner Rechtsanwaltskanzlei CHT Rechtsanwälte GbR im Namen der Firma Bodyshot Gastro GmbH Veranstalter von Partys und ähnlichen Events ab, die diese unter dem Kennzeichen „Ugly Coyote Party“ oder „Coyote Ugly Party“ sowie ähnlichen Begrifflichkeiten durchgeführt oder beworben haben.

Die Bodyshot Gastro GmbH ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierten Wortmarken „ Coyote Ugly “, „Coyote Show“, „Coyote Nacht“, „ Coyote Party “ und „Coyote Girl“. Wegen angeblicher Verletzung ihrer Markenrechte bzw. derjenigen der Firma Ugly Inc. nimmt sie unter anderem gemeinnützige Vereine auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert sie den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten sowie eines pauschalierten Mindestlizenzausfallschadens in Höhe von 2.000,00 €.

Wir können Betroffenen nur raten, nicht ohne rechtlichen Beistand auf eine solche Abmahnung zu reagieren. Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte genau geprüft werden, ob hierfür die Voraussetzungen auch erfüllt sind. Zudem ist die beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unserer Ansicht nach als Schuldanerkenntnis zu werten, welches mehrere Eingeständnisse enthält, zu denen sich ein Abgemahnter nicht oder zumindest nicht in dem Umfang verpflichten sollte. Insbesondere die Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung erscheint deutlich unangemessen.


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT