OLG München, Urteil vom 27.09.2012 – 29 U 1682/12
Nach Ansicht des OLG München stellt die Versendung eines Online-Newsletters ohne Einwilligung des Empfängers einen unmittelbaren Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
Derartige Eingriffe müssen sich grundsätzlich gegen den Betrieb als solches richten und ihm obliegende Rechte oder Rechtsgüter verletzen. Werden einem Betrieb unverlangt Werbe-E-Mails zugesandt, so wird durch das nötige Sichten und Aussortieren regelmäßig zusätzlicher Arbeitsaufwand nötig und der Betriebsablauf gestört. Auch das Anfallen zusätzlicher Kosten ist nicht auszuschließen. Eine Vielzahl unerbetener E-Mails sowie die Notwendigkeit, dass der Empfänger dem Erhalt weiterer E-Mails ausdrücklich widersprechen muss, verleihen dem einen unzumutbaren Charakter.
Folglich ist das Versenden von Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers rechtswidrig und der Empfänger kann einen entsprechenden Unterlassungsanspruch geltend machen.
ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG
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