Flughafenstraße 12 | 99092 Erfurt | 0361 / 789 298 65

Wettbewerbswidriges Screenscraping 


Wettbewerbswidriges Screenscraping

OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012 – 5 U 38/10

Datenschutzrecht Erfurt

Mit Urteil vom 24.10.2012 hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass in dem Zugriff eines Internetreiseportals auf die Buchungsseite einer Fluggesellschaft, mit dem Zweck der kommerziellen Flugvermittlung, eine wettbewerbswidrige Handlung unter dem Aspekt der Mitbewerberbehinderung durch Schleichbezug, zu sehen ist.
Heutzutage sind immer mehr Geschäftsmodelle an die Leistungen Dritter geknüpft und es wird zunehmend auf Datenbanken dieser zugegriffen; hierbei hat sich der Begriff des „Screenscraping“ etabliert, also das automatisierte Herausfiltern von fremden Internetseiten.
Im konkreten Fall hatte die Fluggesellschaft selbst in ihren AGB die gewerbliche Vermittlung ausdrücklich ausgeschlossen und ihre eigene Website technisch so gestaltet, dass ohne Setzen des entsprechenden Häkchens zur Zustimmung zu diesen Bestimmungen keine Buchung beziehungsweise Buchungsvermittlung möglich war.
In dieser Vorgehensweise sah das OLG Hamburg einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da das Geschäftsmodell des Internetreiseportals unter dem Blickpunk t des sogenannten Schleichbezugs wettbewerbswidrig sei. Allgemein anerkannt sei dabei, dass ein Händler unlauter handelt, sofern er beim Kauf eines Produkts gegenüber dem Anbieter, der das Produkt ausschließlich selbst vermarktet und den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkaufsabsicht verschweigt. Ebenso sei von einem unlauteren Schleichbezug zu sprechen, wenn es nur um die Vermittlung eines Vertragsschlusses geht. Denn auch hierin sei die Behinderung der wettbewerblichen Entfaltung des Anbieters zu sehen.
Der Fluggesellschaft stehe somit ein Unterlassungsanspruch gegen das Online-Reisebüro zu und dieses darf künftig keine Fluginformationen der  Fluggesellschaft mehr nutzen und Flüge weiterverkaufen oder entsprechend Buchungen für Flüge an Dritte vermitteln.


Anwälte

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT