Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf die Schutzfrist für Tonaufnahmen durch den Bundestag beschlossen: Die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wurde von 50 Jahre auf 70 Jahre verlängert.
Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf die Schutzfrist für Tonaufnahmen durch den Bundestag beschlossen:
Die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wurde von 50 Jahre auf 70 Jahre verlängert.
Damit wurde die EU-Richtlinie 2011/77/EU vom 27.09.2011 in nationales Recht umgesetzt.
Anwälte
Dr. JUR. Nadin Staupendahl
Fachanwältin für IT Recht
ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG
Tim Staupendahl
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT