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Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf die Schutzfrist für Tonaufnahmen durch den Bundestag beschlossen: Die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wurde von 50 Jahre auf 70 Jahre verlängert. 


Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf die Schutzfrist für Tonaufnahmen durch den Bundestag beschlossen:
Die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wurde von 50 Jahre auf 70 Jahre verlängert.

Damit wurde die EU-Richtlinie 2011/77/EU vom 27.09.2011 in nationales Recht umgesetzt.


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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