Der EuGH hat heute die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.
Begründet hat dies der EuGH damit, dass die Eingriffe, die von der Richtlinie in Grundrechte ausgehen zu schwer sind, als dass sie sich, gemessen an dem Sinn und Zweck der Richtlinie rechtfertigen ließen.
In der EU-RL 2006/24/EG fehle eine Beschränkung des Eingriffs in Grundrechte auf das absolut Notwendige.
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