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Urheberrecht - LG Erfurt erlässt negatives Feststellungsurteil gegen The Archiv AG 


Urheberrecht - LG Erfurt erlässt negatives Feststellungsurteil gegen The Archiv AG

Das Landgericht Erfurt hat heute, am 22.05.2014 ein Versäumnisurteil (Az: 3 O 1770/13) gegen die Archiv AG erlassen. Die Rechtsanwaltskanzlei rechTEC aus Erfurt hat im Namen von fünf Betroffenen auf Feststellung dahingehend geklagt, dass die von The Archiv AG ausgesprochen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung unberechtigt erfolgten. The Archiv AG hatte Ende letzten Jahres durch die Kanzlei Urmann + Collegen mehr als 10.000 Abmahnungen aussprechen lassen, mit der Behauptung, dass bereits allein das sog. Streamen von Videos über das Online-Portal redtube.com eine Urheberrechtsverletzung begründe.

An dieser Auffassung hat es auf Seiten zahlreicher Juristen von Vornherein erhebliche Zweifel gegeben. Die Frage nach der Art und Weise der Ermittlung der IP-Adressen ist nach wie vor nicht geklärt. Zudem ist umstritten, ob die flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher grundsätzlich geeignet ist, das Urheberrecht zu verletzen.

Anfang des Jahres erhob die Kanzlei rechTEC Rechtsanwälte im Namen einer Gruppe von Abgemahnten eine gemeinsame Klage gegen The Archiv AG. Geschäftsführender Gesellschafter von rechTEC Rechtsanwälte und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Tim Staupendahl erklärt zu dieser Vorgehensweise: „Wir haben eine negative Feststellungsklage gleich im Name von fünf Abgemahnten erhoben, um die Zuständigkeit des Landgerichts zu erreichen. Die Erwartung war, dass sich The Archiv AG bzw. die Kanzlei Urmann + Collegen gegen die Klage intensiv wehren werden. In einer möglichen zweiten Instanz hätte man sodann eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts erhalten. Damit hätte man für die in diesem Zusammenhang rechtlich relevanten Fragen eine hohe Bindungswirkung für die gesamte Rechtsprechung erreicht.“

Hierzu wird es jedoch voraussichtlich nicht mehr kommen. Urmann + Collegen haben - wie in weiteren vergleichbaren Fällen - wenige Wochen vor der mündlichen Verhandlung das Mandat niedergelegt. Für The Archiv AG ist in der heutigen Verhandlung auch kein anderer Rechtsbeistand mehr erschienen. Rechtsanwalt Tim Staupendahl mutmaßt: „Durch das Nichterscheinen der Beklagten ist das Gericht nicht gezwungen, seine Entscheidung zu begründen. Aus diesem Grund könnten The Archiv AG sowie Urmann + Collegen weiterhin behaupten, dass Streaming grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung begründet.“

Grundsätzlich wäre es für The Archiv AG noch möglich, einen Einspruch gegen das Versämnisurteil einzulegen, so dass es erneut zu einer mündlichen Verhandlung käme. Angesichts des Prozessverhaltens von The Archiv AG ist jedoch damit zu rechnen, dass das Urteil des LG Erfurt rechtskräftig wird.


Anwälte

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Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

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Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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