Flughafenstraße 12 | 99092 Erfurt | 0361 / 789 298 65

Unzulässiges Angebot der Tagesschau-App 


Urteil des OLG Köln vom 30.09.2016 6 U 188/12
- Unzulässiges Angebot der Tagesschau-App vom 15.06.2011


Verschiedene Zeitungsverlage verklagten ARD und NDR auf Unterlassung. Grund dafür war das Angebot der Tagesschau-App zur Zeit des 15.06.2011. Es führte aus Sicht der Zeitungsverlage zu Wettbewerbsverzerrung, da ARD und NDR das Angebot und die App durch Rundfunkbeiträge finanziert hätten. Öffentlich-rechtliche Anbieter dürfen keine nicht sendungsbezogenen, presseähnlichen Angebote verbreiten. Festgelegt wurde das durch § 11d RStV. Nach Auffassung des OLG Köln waren die Inhalte der App am besagten Tag presseähnlich. Das bedeutet sie bestanden aus überwiegend Text, waren zu gering veranschaulicht und nicht direkt auf eigene Sendungen bezogen. Um Presseähnlichkeit zu vermeiden ist der Text als Ergänzung zu ausreichend Video- und Audioformaten zu verwenden. Die Tagesschau-App bestand zu der besagten Zeit ausschließlich aus Nachrichtentexten und Standbildern. Für das OLG Köln führte die Presseähnlichkeit zu einer
Wettbewerbsverzerrung und erklärte das Angebot des 15.06.2011 für unzulässig.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tim Staupendahl

Anwälte

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Dr. JUR. Nadin Staupendahl

Fachanwältin für IT Recht

ERFAHRUNG & EMPATHIE FÜR IHREN ERFOLG

%7B!MEDIA:%7B%7Bid%7D%7D%7Cmore.title_de!%7D

Tim Staupendahl

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

KOMPETENZ & KAMPFGEIST FÜR IHRE KONKURRENZFÄHIGKEIT