Am 4. Juli 2025 hat die Europäische Kommission klargestellt, dass der AI-Act wie geplant in Kraft treten wird – ohne Aufschub, ohne Übergangsfrist, ohne Pausentaste. Auf einer Pressekonferenz stellte der Sprecher der Kommission, Thomas Régnier, unmissverständlich klar: „There is no stop the clock. There is no grace period. There is no pause.“
Konkret bedeutet das, dass ab 01. Februar 2025 erste Regelungen, inklusive Verbote bestimmter unakzeptabler KI-Praktiken in Kraft traten. Ab dem 2. August 2025 wird es neue Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck) geben. Darunter zählen beispielsweise Transparenz, Urheberrechtsprüfungen, Bias-Tests und auch Umweltberichtspflichten. Ab dem 2. August 2026 greifen neue Anforderungen für Hochrisiko-Module (zum Beispiel Gesundheitssysteme, Bildungssysteme und Arbeitsplatzsysteme).
Große Technologieunternehmen wie Alphabet (Google), Meta, Mistral und ASML fordern eine Verschiebung. Sie befürchten hohe Compliance-Kosten, fehlende Leitfäden (sog. Code of Practice) und Risiken für Innovation. Die Kommission entgegnet dem mit der unbestrittenen Rechtsverbindlichkeit der vorgesehenen Fristen. Die Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen soll Ende 2025 durch Überarbeitungen im digitalen Gesetzespaket erleichtert werden. Ein Leitfaden (Code of Practice) soll ebenfalls Ende 2025 kommen und zur Unterstützung dienen. Dieser Leitfaden wird auf freiwilliger Basis erscheinen, aber für viele Unternehmen hilfreich sein.
Die Kommission sieht im AI-Act ein zentrales Instrument, um Grundrechte zu schützen, Verbraucher zu stärken und KI-Technologie verantwortungsvoll zu regulieren. Ein Aufschub würde dieses Ziel gefährden – deshalb bleibt der Zeitplan bestehen. Europa folgt damit seinem bisherigen Weg, globale Normen zu etablieren – ähnlich wie beim Datenschutz mit der DSGVO.