Danach müssen sämtliche Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten ihrer Kunden für zehen Wochen speichern
Problematisch hieran könnte sein, dass z. B. bei SMS auch die Inhalte mit gespeichert werden, da hier die Inhaltsdaten von den Verbindungsdaten technisch nicht trennbar seien.
Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Vorratsdatenspeicherung eventuell ein weiteres Mal höchstrichterlich gekippt wird, sobald die ersten Klagen hiergegen erhoben werden.