Dubai Schokolade muss in Dubai hergestellt werden
LG Köln - Beschluss v. 20.12.2024 – 33 O 513/24 und Beschluss v. 06.01.2025 – 33 O 525/24


Das Landgericht Köln untersagte mit zwei Beschlüssen, dass ein Schokoladenprodukt, welches nicht in Dubai hergestellt wird und auch sonst keinen geografischen Bezug zu Dubai hat, als Dubai-Schokolade gekennzeichnet werden darf. Demnach darf die beliebte Schokolade, welche mit einer Pistaziencreme und Kadaifi (auch Engelshaar genannt) gefüllt ist, nur als solche gekennzeichnet sein, wenn sie tatsächlich in Dubai hergestellt wird oder einen sonstigen Bezug zu Dubai aufweist.

Im konkreten Fall erwirkte die Mbg International Premium Brands GmbH, welche nach eigenen Angaben exklusiv den „Habibi-Riegel“ (Schokoriegel mit Kadaifi- und Pistaziencremefüllung) aus Dubai nach Deutschland importiert, sowohl gegen die Medi First GmbH als auch gegen die KG Trading UG zwei einstweilige Verfügungen. Beide Unternehmen verkaufen Schokolade unter den Namen „Dubai-Schokolade“ bzw. „Dubai-Chocolate“ und werben auf den Verpackungen mit den Worten „mit einem Hauch von Dubai“ oder „den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“. Dabei weist das Landgericht Köln auf die Gefahr der Irreführung des allgemeinen Rechtsverkehrs hin. Geografische Herkunftsangaben dürfen nicht für Waren benutzt werden, die nicht diese geografische Herkunft aufweisen (§ 127 Abs. 1 MarkenG). Die Werbung und die Produktaufmachung verstoßen damit nach Ansicht des Landgerichts Köln gegen eben diese Vorschrift.

Demnach könnte die Bezeichnung der beiden Schokoladen für einen durchschnittlich informierten Verbraucher den Anschein erwecken, dass es sich tatsächlich um eine Schokolade handelt, die in Dubai hergestellt wird. Besonders die englische Bezeichnung „Dubai-Chocolate“ und die in weiteren Fremdsprachen verfassten Produktbeschreibungen, welche sich auf der Rückseite der Verpackungen befinden, verstärken die Annahme, dass die Schokolade nicht in Deutschland hergestellt wurde, sondern tatsächlich in Dubai produziert und nach Deutschland importiert wurde. Auch die kleine, kaum wahrnehmbare Schrift auf der Rückseite: „Herkunft: Türkei“ o. Ä. hilft nicht, diesen Irrtum auszuräumen. Weiterhin führen auch die Werbetexte „diese Schokolade bringt den Zauber Dubais direkt zu Ihnen nach Hause“, „Taste of Dubai“ oder „mit einem Hauch Dubai“ zu einer Irreführung bei den Käufern. Es fehlt an einer Klarstellung, dass die Schokolade nicht in Dubai produziert wird. Obwohl die meisten Verbraucher aus den Medien wissen, dass es inzwischen eine Vielzahl von Anbietern der „Dubai-Schokolade“ gibt, sei die Produktaufmachung der beiden Schokoladen den meisten Verbrauchern nicht als Nachahmung der echten in Dubai produzierten Schokolade erkennbar, da es sich bei den auf den Produkten angegebenen Marken um weniger bekannte Marken handelt.