Kennzeichnungspflicht für Blogger und Influencer

Kennzeichnungspflicht für Blogger und Influencer

Kammergericht Berlin, Urteil vom 9. Januar 2019 - 5 U 83/18

In einem Urteil zum Wettbewerbsrecht hat das Kammergericht Berlin nun entschieden, dass Blogger und Influencer ihre Beiträge in den Sozialen Medien - hier war es Instagram - als Werbung kennzeichnen müssen. Dies gilt insbesondere im Fall von Verlinkungen zu anderen Accounts - z. B. bei Instagram - von Unternehmen, sofern die verlinkten Beiträge geeignet sind, den Absatz von dort angebotenen Waren zu fördern. Dies gilt nicht, wenn der verlinkte Artikel vornehmlich der Information und/oder Meinungsbildung von Followern dient.
Dementsprechend ist es nicht gerechtfertigt, von Bloggern und Influencern generell zu verlangen, sämtliche ihrer Beiträge mit Verlinkungen zu Seiten von Produktanbietern als Werbung zu kennzeichnen.
Letztlich wird stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich sein.